Eine IV-Rentnerin erhält nach einem Verwaltungsfehler der SVA Zürich rückwirkend 20'000 Franken – dank «Kassensturz» und Unterstützung eines Rechtsberaters. Das BSV korrigierte den Entscheid, was Fachleute als richtungsweisend für zukünftige Fälle bewerten.
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