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Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Keine Tests ohne Einbezug von Selbstbetroffenen!

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei Barrierefreiheitstests von SBB-Doppelstockzügen Menschen mit Behinderungen zwingend beteiligt werden müssen – eine klare Stärkung des Grundsatzes „Nichts über uns ohne uns“. Dieser Leitentscheid schützt die Verfahrensrechte Betroffener und stellt sicher, dass Lebensrealitäten nicht simuliert, sondern direkt berücksichtigt werden.

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IV-Schuldentilgung nur mit starken Einnahmequellen realistisch