Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei Barrierefreiheitsprüfungen von SBB-Doppelstockzügen Menschen mit Behinderungen zwingend beteiligt werden müssen – Tests mit nicht betroffenen Personen sind unzulässig. Der Entscheid stärkt den Grundsatz «Nichts über uns ohne uns» und die Verfahrensrechte von Betroffenen.
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