Ab 1. Januar 2026 treten neue SKOS-Richtlinien in Kraft – mit höheren Vermögensfreibeträgen, stärkerer Gleichstellung und präziseren Leistungen für Kinder. Sie schaffen trotz kantonaler Vielfalt Rechtssicherheit in der Sozialhilfepraxis und legen den Weg für weitere Reformen bis 2028.
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