Seit Oktober 2025 haben Rechtsvertreter von Asylsuchenden in der Westschweiz keinen Zugang mehr zu Pflegeprotokollen – mit Folgen für die frühe Erkennung gesundheitlicher Probleme, die Asylverfahren entscheidend beeinflussen können. Besonders vulnerable Personen sind betroffen, und Verfahrensgarantien wie das rechtliche Gehör stehen in Frage.
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