Der Nationalrat hat die Motion zur Tilgung der IV-Schulden bis 2045 abgelehnt – sowohl in der ursprünglichen als auch überarbeiteten Version. Damit liegt die Verantwortung nun beim Bundesrat, der im Rahmen der IV-Revision Finanzierungslösungen finden muss, ohne Mehrwertsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zu erhöhen.
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