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Qualitätsmessung und -entwicklung in Pflegeheimen: Neues zum Qualitätsvertrag

Der Qualitätsvertrag für Pflegeheime, voraussichtlich Ende 2026 dem Bundesrat vorgelegt, verpflichtet Heime zur systematischen Qualitätsmessung und -entwicklung. Bereits jetzt stehen Hilfsmittel wie Faktenblätter und PDCA-Instrumente aus dem Projekt NIP-Q-UPGRADE zur Verfügung, um die Umsetzung zu unterstützen – der Vertrag soll 2027 in Kraft treten.

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