Der UNO-Kinderrechtsausschuss prüft, ob die geplante Versetzung eines 10-jährigen Mädchens mit Cerebralparese in eine Sonderschule ihre Rechte verletzt – und hat vorläufig ihren Verbleib in der Regelschule angeordnet. Der Fall wirft Fragen zur Umsetzung internationaler Kinderrechte in der Schweiz auf und beleuchtet die Debatte um inklusive Bildung.
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