Wer IV-Leistungen bezieht, wechselt beim AHV-Rentenalter nahtlos in die Altersrente – dank Besitzstandsgarantie bleiben Ansprüche wie Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel erhalten. Frühpensionierung ist möglich, birgt aber lebenslange Kürzungen; frühzeitige Planung ist daher entscheidend.
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